Nützlichen Infos auf einen "Klick":
A
Morgens kommen alle Kinder über den Schulhof in die Schule. Ab 7:35 Uhr ist dort eine Aufsicht, daher sollte kein Kind schon vorher auf dem Schulhof sein.
B
„Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung, um z. B. einen günstigen Ferienflieger zu bekommen, ist nicht zulässig
Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines „wichtigen Grundes“. Dazu gibt es klare Vorgaben im Erlass "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" (Zf. 5.4). Eine Beurlaubung ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen möglich, bei religiösen Feiern, bei Hochzeit, Geburt oder auch bei schweren Erkrankungen oder bei einem Todesfall in der Familie. Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein.
Der vorgenannte Erlass enthält eine ausdrückliche Regelung: Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schule zu richten.
Wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.“
C
Chaos im Ranzen durch unsortierte, fehlende oder überflüssige Dinge erschwert den Kindern den Schulvormittag. Unterstützen Sie Ihre Kinder darin, ein Ordnungssystem zu entwickeln und dieses zunehmend selbstständig beizubehalten.
D
Danke sagen wir allen Eltern, die die Schulgemeinschaft durch ihr Engagement in den Schulmitwirkungsgremien, im Förderverein, als Leseeltern, bei der Begleitung des Schulweges und von Ausflügen, durch ihre Kreativität und Tatkraft bei Projektwochen und Festen, und unterstützen.
E
Themen der Elternabende sind u.a. die Lerninhalte und Lehrmethoden in den einzelnen Fächer, die Leistungsbewertung, Klassenaktivitäten und Klassenfahrten sowie besondere aktuelle schulische Belange.
Darüber hinaus betrachtet die Schulgemeinschaft der KGS Meindorf die Elternabende als wichtige Veranstaltung, um die Erziehungsberechtigten kennen zu lernen, Kontakte untereinander anzubahnen bzw. auszuweiten und sich über Bildungs- sowie Erziehungsfragen auszutauschen.
Ihre Teilnahme an den Elternabenden ist im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit erwünscht und wichtig.
Am ersten Elternabend jedes Schuljahres werden zwei Eltern als Klassenpflegschaftsvorsitzende gewählt.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen bilden gemeinsam die Schulpflegschaft.
Drei gewählte Vertreter der Schulpflegschaft bilden zusammen mit drei Lehrkräften und der Schulleitung die Schulkonferenz, die regelmäßig grundlegende Beschlüsse fasst.
F
Neben den Festen im Jahreskreis (u.a. Weihnachtsfeier, Karnevalsfeier, Bundesjugendspiele, Sankt Martin, Sponsorenlauf) findet in regelmäßigen Abständen freitags in der ersten Stunde eine Gemeinschaftsfeier statt, zu der Sie stets herzlich eingeladen sind. Die Klassen präsentieren kleine Beiträge, die aus dem Unterricht erwachsen sind.
Jährlich veranstalten Lehrer*innen, Eltern und Kinder ein Schulfest.
G
An einem verabredeten Tag im dunklen Monat Dezember kommen alle Kinder als „Glühwürmchen“ zur Schule. Jeder trägt so viele leuchtende und reflektierende Accessoires wie möglich. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Eingebettet ist diese Aktion in das Thema „Wie kommen wir verkehrssicher zur Schule“?
H
Die Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule und unterstützen den Lernprozess der Kinder. Sie sollten in der Regel in der 1. und 2. Klasse 30 Minuten pro Tag nicht überschreiten. Im 3. und 4. Schuljahr sollten sie nicht länger als 45 Minuten dauern. Freitags werden keine Hausaufgaben erteilt.
Hausaufgaben sollten regelmäßig und vollständig gemacht und von Ihrem Kind selbständig erledigt werden.
Sollte es dabei größere Schwierigkeiten haben, sprechen Sie mit der Lehrerin oder schreiben Sie eine Nachricht ins Hausaufgabenheft.
I
Wichtige Informationen erhalten Sie stets schriftlich per Elternbrief und / oder per Email.
Hierfür haben die Kinder eine Postmappe, die regelmäßig durchgeschaut und geleert werden sollte.
J
An unserer Schule werden die Kinder getrennt nach den Jahrgängen 1, 2, 3 und 4 unterrichtet..
K
Die Kinder des 3. und 4. Schuljahres haben jedes Jahr im März die Möglichkeit, am landesweiten Känguru-Mathematikwettbewerb teilzunehmen.
L
An unserer Schule unterrichten derzeit zwölf Lehrerinnen.
M
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der Masernschutz der Kinder überprüft.
N
In den ersten beiden Schuljahren erhalten die Kinder noch keine Noten. Ab der 3. Klasse werden Klassenarbeiten benotet und Zensurenzeugnisse erteilt.
O
Siehe separat Informationen der OGS und ÜMI.
P
Die Kinder des 4. Schuljahres übernehmen die Patenschaft für die Erstklässler und helfen ihnen, sich an unserer Schule schnell zurechtzufinden und einzuleben.
Q
Kinder machen Quatsch und das ist auch gut so! Es ist uns ein Anliegen, auch diesem Teil des Kindseins genügend Raum zu geben.
"Zuviel Gelehrsamkeit kann selbst den Gesündesten kaputtmachen." Pippi Langstrumpf
R
Im 3. Schuljahr trainieren die Kinder eine Woche lang täglich in einem Fahrradparcours auf unserem Schulhof das sichere Radfahren. Im 4. Schuljahr lernen sie in theoretischen und praktischen Übungen die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Die Radfahrprüfung schließt diese Grundausbildung ab.
S
Die Kinder lernen an unserer Schule die Grundschrift. Dabei handelt es sich um eine Druckschrift mit kleinen Verbindungsbögen, aus denen die Kinder ab der 2. Klasse eine individuelle verbundene Handschrift entwickeln.
T
Anfang Oktober öffnen wir die Klassenzimmertüren für Kindergartenkinder und ihre Eltern, die im darauffolgenden Jahr eingeschult werden.
U / Ü
Ihr Kind ist während der Unterrichtszeiten in und außerhalb der Schule sowie auf dem direkten Schul- und Heimweg unfallversich
Bei einem Schulunfall werden die Eltern sofort benachrichtigt. Deshalb ist es für uns auch wichtig, eine „Ersatz“-Telefonnummer von Ihnen zu haben.
Sollte sich ein Vorfall auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht, melden Sie sich bitte im Sekretariat, um eine Unfallmeldung zu machen.
V
Die Abkürzung VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) bezeichnet bundesweite Lernstandserhebungen in den Fächern Mathematik und Deutsch in der Jahrgangsstufe 3. VERA wird in allen Bundesländern im Frühjahr eines Schuljahres durchgeführt und überprüft Kompetenzen, die über einen längeren Zeitraum erworben wurden.
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Nach der Auswertung erhalten die Eltern von der Lehrkraft eine Rückmeldung, wie ihr Kind abgeschnitten hat. Nähere Informationen zu den Vergleichsarbeiten erhalten Sie auf der Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung.
W
Wenn unser Vorrat an Mineralwasser verbraucht ist, sammeln wir von allen 5€ für neues Wasser ein.
X
… hat es sich, wenn in den Hausschuhen der Kinder ein Name zu finden ist.
Y
Wir freuen uns über Ihre kreativen Ideen zum Buchstaben Y. :)
Z
Einmal jährlich erhalten wir Besuch von der Schulzahnärztin und ihrem Team. In einer Prophylaxe-Schulung erhalten die Kinder fachliche Hintergrundinformationen und üben unter Anleitung gründliches Zähneputzen. Außerdem erfolgt eine Untersuchung durch die Zahnärztin. Das Kontrollergebnis wird den Eltern in schriftlicher Form mitgeteilt.